Windpark Meltingerberg in Meltingen und Erschwil
Lärmimmissionen
In den Gebieten Meltingerberg und Chäsel der Gemeinden Meltingen und Erschwil plant die Genossenschaft Elektra Birseck EBM einen Windpark mit bis zu sechs Windkraftanlagen.
Aktuelle Windkraftanlagen sind 150 - 230 m hoch und emittieren Betriebsgeräusche über 105 dB(A). Diese beträchtlichen Pegel führen dazu, dass die Anlagen im weiten Umfeld Lärmimmissionen verursachen, die die Grenzwerte der Lärmschutzverordnung auch in über 1000 m Entfernung noch überschreiten können.
In ruhigen ländlichen Wohngebieten können jedoch auch schon geringere Immissionspegel zu deutlichen Störungen führen. Der von der WHO empfohlene Grenzwert nachts von 40 dB(A) kann auch noch in 2000 m Entfernung erreicht oder überschritten werden.
Insbesondere im tieffrequenten Bereich können durch amplitudenmodulierte Geräusche starke Störungen verursacht werden. Dieser Effekt wird bei Betrieb von mehreren Anlagen in einem Windpark noch verstärkt. Die Karte zeigt die von Lärmimmissionen betroffenen Gebiete im Umfeld des Windparks.
Der Windpark Meltingerberg beeinträchtigt die Gemeinden Meltingen, Erschwil, Zullwil, Beinwil und Teilgebiete von Nunningen sowie die umliegenden Höfe. Sie liegen in der Reichweite der Lärmemissionen. In Bayern gilt für Windkraftanlagen ein Mindestabstand von 2000 m. Die Einhaltung dieser Distanz ist auch in der dichtbesiedelten Schweiz sehr empfehlenswert.
Beeinträchtigung Landschaftsbild
Aktuelle Anlagen mit bis zu 230 m Höhe überragen unsere sanften Jurahügel deutlich und wirken daher wie Fremdkörper störend auf das Landschaftsbild. Für Bau und Unterhalt sind zu jeder Anlage tragfähige Fahrwege notwendig. Die Erschliessung muss teilweise über weite Strecken erfolgen, Kurven müssen verbreitert und Waldstücke gerodet werden.
Der Bau solch gigantischer Industrieanlagen hinterlässt Narben und wandelt den Charakter einer Landschaft. Diese ist nach dem Bau der Windkraftanlagen nicht mehr dieselbe. Wanderer und Erholungssuchende schätzen die unversehrten Naturgebiete ohne menschliche Eingriffe und die prächtige Aussicht auf den Jurahöhen.
Diese unschätzbaren Werte gehen mit dem Bau eines Windparks verloren. Sehen Sie hierzu ein kurzes Video vom Bau eines Windparks im bayrischen Pegniz mit vier Vestas V112-Anlagen. Im Kanton Solothurn bestehen die Juraschutzzonen seit 1942, um solche Gebiete vor verunstaltenden Bauwerken zu schützen.
3D-Visualisierung zeigt: Landschaftsbild wird deutlich beeinträchtigt
Die bis zu sechs geplanten Anlagen in den Gebieten Meltingerberg und Chäsel wären weithin sichtbar und würden das Landschaftsbild im beliebten Ausflugsziel und Wandergebiet deutlich beeinträchtigen. Der Verein wind-still hat deshalb 3D-Visualisierungen mit Google Earth erstellt, die massstäblich und realistisch zeigen, wie der Windpark von verschiedenen Orten aus sichtbar wäre.
Für diese 3D-Visualisierung wurde mit der Enercon E-103 EP2 eine aktuelle Anlage mit einer Nabenhöhe von 138 m verwendet. Heute werden in windschwachen Gebieten bereits Anlagen mit 166 m Nabenhöhe und einer Gesamthöhe von 234 m geplant. Der Bildwinkel dieser Ansichten entspricht mit 60 Grad dem natürlichen Eindruck des Menschen.
Machen Sie sich selber ein Bild davon und wählen Sie unten die gewünschten Ansichten aus ihrem Dorf aus. Klicken Sie für eine vergrösserte Darstellung auf das Bild.
Eignung Standort
Schon aus Sicht des Lärmschutzes ist das im Richtplan nicht festgelegte Gebiet infolge der Nähe zu umliegenden Siedlungsgebieten und mehreren bewohnten Höfen nicht geeignet. Zur Vermeidung von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte werden Massnahmen wie reduzierte Betriebsleistung oder Abschaltung der Anlagen notwendig sein. Dies führt zu Ertragsreduktionen trotz unzumutbarer Lärmbelastung der Anwohner.
An den wenigen Standorten mit genügend ebenem Terrain erreicht der Mittelwind in 100 m Höhe 4.8 bis 5.3 m/s. Möglich ist hier eine Stromproduktion von ca. 20 GWh/Jahr (P75), was dem Pro-Kopf-Verbrauch von ca. 2600 Schweizern entspricht.
Die ungenügenden Erträge führen trotz hoher Subvention von Windstrom durch den Bund zu Millionenverlusten. Das Bundesamt für Energie BFE erwähnte schon 2010, dass trotz Subvention eine Wirtschaftlichkeit erst ab mindestens 5.5 m/s gegeben ist. In Liesberg BL sowie auf dem Schleifenberg in Liestal haben schon die EBM respektive die EBL festgestellt, dass solche geringen Mittelwinde nicht ausreichen für einen wirtschaftlichen und energetisch sinnvollen Betrieb eines Windparks. Die dortigen Projekte wurden deshalb beide 2018 sistiert.
Das unter Wanderer und Erholungssuchenden der Region beliebte Ausflugsziel Meltingerberg würde durch einen Windpark stark beeinträchtigt und seinen Reiz verlieren. Die Anwohner würden mit unzumutbaren Lärmimmissionen belastet. Der geringe energetisch unbedeutende Stromertrag, der mit diesen Anlagen erzeugt werden könnte, rechtfertigt alle diese Nachteile bei weitem nicht.